Indexmessungen

Indexmessungen werden durchgeführt, um den relativen Wirkungsgrad (Indexwirkungsgrad) von hydraulischen Maschinen zu bestimmen.
Index 2

Indexmessungen

Die verschiedenen Vorgehensweisen sind in der IEC (International Electrotechnical Commission) Standard 60041 “Field acceptance tests to determine the hydraulic performance of hydraulic turbines, storage pumps and pump-turbines“ beschrieben. Dieser Standard wird weltweit für Anlagenmessungen von hydraulischen Maschinen verwendet und ist entsprechend anerkannt. Speziell für Kleinwasserkraftwerke wurde der IEC Standard 62006 “Hydraulic machines - Acceptance tests of small hydroelectric installations“ entwickelt.

Indexmessungen werden als Sekundärmethode betrachtet. Sie werden normalerweise während der Inbetriebnahme durchgeführt und können, insbesondere bei kleineren Anlagen, als Bestandteil der Abnahmemessungen dienen. Indexmessungen bieten eine Vergleichsmöglichkeit vor allem bei Ersatz von alten durch neue Laufräder oder bei Modifikationen an Rädern, Gehäusen oder Einbauten, da nicht die absolute Messunsicherheit, sondern nur die Wiederholbarkeit der Messresultate relevant ist. Meistens wird hierzu eine Wirkungs- graddifferenz für die jeweilige Anlage garantiert. Es sollte darauf geachtet werden, dass im Zeitraum der Revision die einzelnen Messebenen (insbesondere Volumenstrommessung) keine Veränderung erfahren.

Indexmessungen können jedoch auch zur Einstellung des richtigen Zusammenhangs von Leit- und Laufradstellungen bei doppeltregulierten hydraulischen Maschinen (Kaplanturbinen) verwendet werden.

Eigenschaften der Indexmessung:

  • relativer Wirkungsgrad
  • für Pumpen und Turbinen
  • unbeschränkt bezüglich der Fallhöhe
  • Messung eines Indexvolumenstromes oder einer Druckdifferenz erforderlich
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